ALLGEMEINE DECKBEDINGUNGEN
Alle Züchter, die die Leistungen der Böckmann Pferde GmbH in Anspruch nehmen, erkennen die nachstehenden Bedingungen sowie die Deck- und Besamungsbedingungen der jeweiligen Verbände an.
Die Decksaison beginnt am 15. Februar und endet am 15. August.
Sonntags werden die Hengste nicht abgesamt.
Ihre Samenbestellung erbitten wir bis 9:30 Uhr für den Samenversand am gleichen Tag mit folgenden Angaben:
· gewünschter Hengst
· Name und vollständige Adresse des Stutenbesitzers
· Komplette Angaben zur Stute (Name, Abstammung, Lebensnummer)
· Versandanschrift
. Name und Anschrift des besamenden Tierarztes
Der Versand mit Hippoexpress muss bis 8Uhr angemeldet werden.
Frischsperma der Hengste der Station Katrinelund in Dänemark kann Montags, Mittwoch und Freitags bis 9Uhr bestellt werden, Lieferung am Folgetag. Lieferkosten können bei uns erfragt werden.
Frischsperma des Hengstes Grafenstolz von der Station The Stallion Company in Fankreich kann von Montag bis Donnerstag bestellt werden, Lieferung am Folgetag. Lieferkosten können bei uns erfragt werden.
Zusätzlich weisen wir Sie darauf hin, dass die Hengste, insbesondere die Junghengste, die im ersten Deckeinsatz stehen, erst nach abgeschlossener und bestandener HLP ins HB I eingetragen werden und danach erst eine vollständige Registrierung der Fohlen stattfinden kann. Sollte ein Hengst den Eintrag ins HB I nicht schaffen, können von den Verbänden nur Geburtsbescheinigungen ausgestellt werden.
Kunden mit Wohnsitz ausserhalb Deutschlands müssen die komplette Decktaxe in Vorkasse leisten. Im Falle der Nichtträchtigkeit wird bei Vorlage eines tierärztlichen Attests die Trächtigkeitstaxe erstattet. Ist die Zahlung am Tag der Bestellung nicht eingegangen erfolgt kein Versand.
Die Verwendung einer Stute im Embryotransfer ist zwingend bei jeder Besamung anzugeben. Die Decktaxe wird ab dem zweiten gespülten Embryo jeweils neu fällig.
Die entsprechenden Deckscheine sind zu Beginn der Decksaison beim Hengsthalter, nicht beim Tierarzt, einzureichen. Die Deckscheine werden erst nach vollständiger Bezahlung des Deckgeldes vom Hengsthalter beim jeweiligen Zuchtverband zur Regestrierung der Bedeckung eingereicht.
Deckscheine haben nur eine Gültigkeit wenn sie vom Hengsthalter beim Zuchtverband eingereicht werden.
Als EU anerkannte Besamungsstation versendet die Böckmann Pferde GmbH auf Anforderung Frischsamen der Hengste. Die Kosten für den Samentransport werden gesondert in Rechnung gestellt. Der Preis ist zuvor bei der Böckmann Pferde GmbH zu erfragen.
Der Auslandsversand ist von Montag bis Donnerstag möglich. Die Preise dafür erfragen Sie bitte bei der Böckmann Pferde GmbH. Zusätzlich werden beim Samenversand ins Ausland 35,00 € für das amtstierärztliche Attest in Rechnung gestellt, für die Schweiz und Norwegen 50,00 €.
Sollte ein Hengst aus besonderen Gründen (HLP, Turniereinsatz, Krankheit etc.) nicht zur Verfügung stehen, kann auf Tiefgefriersperma zurückgegriffen werden oder nach vorheriger Absprache ein anderer Hengst genutzt werden. Es besteht kein Anspruch auf Deckgeldrückzahlung.
Die besonderen Bedingungen und Preise für TG Sperma erfragen Sie bitte bei der Böckmann Pferde GmbH. TG-Sperma ist nur für den Einsatz in der konventionellen Besamung oder für den Embryotransfer (nach vorheriger Absprache) vorgesehen. Die Verwendung des Samens für z.B. ICSI ist nur nach vorheriger Absprache möglich.
Die Abgabe von Tiefgefriersperma ist aus tierzuchtrechtlichen Gründen nur an anerkannte Besamungsstationen und Tierkliniken möglich. Die Weitergabe von TG-Sperma an Dritte ist nicht erlaubt. Das Teilen der Besamungsportionen ist nicht erlaubt. Pro verkaufter Portion wird nur ein Deckschein geschrieben. Deckscheine werden nur von der Böckmann Pferde GmbH ausgestellt!
Die Abgabe von TG Sperma erfolgt erst nach Unterzeichnung eines Vertrages und Bezahlung des Deckgeldes. Bitte bestellen Sie daher frühzeitig!
Haftungen für Transportschäden von Frisch- und TG Sperma sind ausgeschlossen. Reklamationen bitten wir umgehend am Folgetag in der Deckstation anzugeben. Nach der Besamung müssen die unterschriebenen Samenversandnachweise mit den Styroporboxen ausreichend frankiert an die Böckmann Pferde GmbH zurückgeschickt werden. Anderenfalls werden die Boxen mit 20,00€ in Rechnung gestellt.
Für die bei uns stationierten Hengste gelten bei Erstbesamung folgende Bedingungen:
· Mit der ersten Besamung wird eine Anzahlung von 300,00 € fällig. Diese Bestimmung gilt für jeden Hengst. Das restliche Deckgeld wird 60 Tage nach der letzten Besamung in Rechnung gestellt. Die Preise der jeweiligen Deckgebühr sind auf den einzelnen Seiten unseres Hengstkataloges nachzulesen. Bei Erstbesamung nach dem 1. Juli werden die angezahlten 300,00 € bei Nichtträchtigkeit auf die folgende Decksaison angerechnet.
· Für Stuten die nicht tragend geworden sind, ist eine tierärztliche Bescheinigung 60 Tage nach der letzten Besamung vorzulegen. Falls die erforderliche Bescheinigung nicht fristgerecht bis spätestens zum 01.Oktober des Jahres zugesandt wird, ist das volle Deckgeld zu zahlen. Die Ausstellung des Deckscheines erfolgt erst nach 100%igem Zahlungseingang.
· Rabattregelung: Bei Besamung von zwei oder mehr Stuten unserer Hengste bieten wir günstigere Konditionen. Für nähere Informationen sprechen Sie uns gerne an. Gutscheine müssen vor der ersten Bestellung abgegeben werden, ansonsten verlieren sie ihre Gültigkeit.
· Sämtliche gewährten Rabatte gelten grundsätzlich nicht auf die vorab zu zahlende Decktaxe von 300€ und gelten nur, wenn die abgesprochene Anzahl der Stuten auch besamt wurde.
. Bei großer Nachfrage einzelner Hengste behält sich die Böckmann Pferde GmbH vor, die Samenabgabe pro Stute und Rosse zu begrenzen.
Die Unterstellung der Stuten erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Eigentümers. Der Tagessatz beträgt 15,00 € pro Stute und Tag und erhöht sich ab dem Tag an der eine Trächtigkeit festgestellt wird auf 20,00 € am Tag. Stuten müssen gegen Herpes geimpft sein.
Für die veterinärmedizinische Betreuung steht Dr. Ute Vaske zur Verfügung. Tupferproben von güsten Stuten sind erforderlich. Die Unterstellung erfolgt auf eigene Gefahr. Der Stuteneigentümer erklärt sich einverstanden, dass ein Tierarzt und ein Schmied zu seinen Lasten hinzugezogen wird, sofern es der Hengsthalter für erforderlich hält.
Mit der Anlieferung der Stute bzw. der Samenbestellung erkennt der Kunde die Deck- und Geschäftsbedingungen der Böckmann Pferde GmbH an. Erfüllung und Gerichtsstand ist der Sitz der Böckmann Pferde GmbH.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen Mehrwertsteuer!
BANKVERBINDUNG
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Deutschland:
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Kontoinhaber: Böckmann Pferde GmbH
HINWEIS
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Samenversand sowie zu besamende
Stuten sind bis 9:30 Uhr anzumelden:
Telefon +49 (0) 4472 68856-0
oder per Mail an:
w.hammermann@boeckmann-pferde.com