Neue Deckbedingungen De Niro und Fidertanz ab 01.03.2011
Auf Grund einer einstweiligen Verfügung, die die Deckstation Burkhard Wahler (Mitbesitzer der Hengste De Niro und Fidertanz) erwirkt hat, dürfen wir weder den Hengst De Niro noch den Hengst Fidertanz zu unseren neuen züchterfreundlichen Deckgeld-Abrechnungsbedingungen anbieten.
Es tut uns leid, gerade in der für alle Züchter schwierigen Zeit die alte Abrechnungsregelung (siehe unten) für die beiden Hengste De Niro und Fidertanz wieder einsetzen zu müssen.
Wir bemühen uns weiter, auch für De Niro und Fidertanz in Zukunft die Verwendung unserer neuen züchterfreundlichen Abrechnungsbedingungen erreichen zu können.
Das Deckgeld und die Nebenkosten sind nach Rechnungserhalt spätestens jedoch nach 7 Tagen zu überweisen, eine Trächtigkeitsgarantie kann nicht gewährleistet werden.
Für Stuten, die nicht aufgenommen bzw. resorbiert haben, werden 50% des gezahlten Deckgeldes auf die kommende Decksaison angerechnet, sofern bis zum 01.10. dieses Jahres eine tierärztliche Bescheinigung vorliegt. Liegt diese Bescheinigung nicht bis zum genannten Zeitraum vor, ist eine Anrechnung leider nicht möglich.
Stuten, die nach dem 01.07. des jeweiligen Jahres erstmalig besamt und nicht tragend wurden, erhalten nach Vorlage der tierärztlichen Bescheinigung bis 01.10., im Folgejahr die 100% Anrechnung des gezahlten Deckgeldes.
Eine Rückzahlung des anzurechnenden Deckgeldes bei nicht tragenden Stuten besteht nicht.